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Anspruch prüfen - (Schritt 1 von 4)

Wohin sind Sie gereist?

Welche Art von Fahrkarte haben Sie benutzt?

Für welchen Zeitraum ist Ihre Zeitkarte gültig?

Wie häufig reisen Sie auf dieser Strecke?

Für welchen Zugtyp ist Ihre Fahrkarte gültig?

Wann war Ihre Reise geplant?

Wie ist Ihre Reise verlaufen?

Mit wie viel Verspätung sind Sie an Ihrem Zielbahnhof angekommen?

Erfüllt Ihr Fall die zwei folgenden Bedingungen?- Der Zug, mit welchem Sie ursprünglich fahren wollten, hatte mehr als 20 Minuten Verspätung oder ist ausgefallen
UND
- Sie sind stattdessen mit einem anderen Zug gefahren und haben dafür eine Extrafahrkarte oder einen Aufpreis bezahlt

Warum haben Sie Ihre Reise storniert?

Wie viel Verspätung am Zielbahnhof war zu erwarten(Information über Zug- oder Bahnhofpersonaldurchsage, Mobile Applikation, usw.)?

Was haben Sie gemacht, nachdem Sie Ihre Reise in einem Zwischenbahnhof abgebrochen haben?

Konnten Sie wegen eines Ausfalls oder eines versäumten Anschlusses Ihre Reise nicht fortsetzen, sodass Sie...am Zielbahnhof nicht vor 24:00 Uhr ohne die Nutzung eines Taxis oder eines anderen Verkehrsmittel angekommen wären?

Es tut uns leid: die Verjährungsfrist ist schon abgelaufen. Das heißt, dass Ihnen nichts mehr im Bezug auf die Zeitkarte erstattet werden kann. Hier können Sie mehr zum Thema Verjährung erfahren Es tut uns leid: die Verjährungsfrist ist schon abgelaufen. Das heißt, dass Ihnen nichts mehr im Bezug auf die Fahrkarte erstattet werden kann. Hier können Sie mehr zum Thema Verjährung erfahren Dieses Reisedatum liegt in der Zukunft. Es tut uns leid: die Verspätung am Zielbahnhof reicht nicht, um dafür entschädigt zu werden (Details können Sie hier) erfahren) Sie können den Preis Ihrer Fahrkarte vom Beförderer zurückzahlen lassen, wenn Sie vor der planmäßigen Abreisezeit am Schalter oder via die Applikation darum bitten, Ihre Reise zu stornieren. In diesem Fall müssen Sie das vor Ort mit dem Beförderer regeln. Da kann Robin Zug Ihnen leider nicht helfen. Nach der Abreise kann Ihnen nichts erstattet werden. Es tut uns leid: Laut Ihrer Darstellung erfüllt Ihr Fall die Bedingungen für eine Erstattung oder eine Entschädigung nicht. Sie haben Anspruch auf Erstattung des Anteils des Preises der Fahrkarte, die der nicht gefahrenen Strecke entspricht. Allerdings benötigen Sie dafür einen Nachweis des Zug-oder Bahnhofspersonals. Allerdings können Extra-Reisekosten nicht übernommen werden, da eine Weiterreise mit dem Zug möglich war.
order_step1_valid_train_type Gute Nachricht: Wenigstens 25% des Preises Ihrer Fahrkarte können Ihnen erstattet werden. Gute Nachricht: Wenigstens 50% des Preises Ihrer Fahrkarte können Ihnen erstattet werden. Die Extrakosten können Ihnen vollständig erstattet werden. Allerdings reicht die Verspätung am Zielbahnhof nicht, um dafür entschädigt zu werden. Gute Nachricht: Ihre Fahrkarte kann vollständig erstattet werden. Sie können den Preis Ihrer Fahrkarte vom Beförderer zurückzahlen lassen, wenn Sie vor der planmäßigen Abreisezeit am Schalter oder via Applikation darum bitten, Ihre Reise zu stornieren. In diesem Fall müssen Sie das vor Ort mit dem Beförderer regeln. Da kann Robin Zug Ihnen leider nicht helfen.
Nach der Abreise kann Ihnen nichts erstattet werden
Gute Nachricht: Der Wert der ungefahrenen Strecke kann Ihnen vollständig erstattet werden. Gute Nachricht: Der Wert der ungefahrenen Strecke kann vollständig erstattet werden, sowie eventuelle Zusatzkosten für die Rückfahrt, wenn Sie eine zusätzliche Fahrkarte kaufen müssten. Um erstattet zu werden, ist eine Bestätigung vom Bahnhof- oder vom Zugpersonal benötigt. Gute Nachricht: Sie haben auch Anspruch auf vollständige Erstattung der Extra-Reisekosten, wenn Sie rechtfertigen können, warum Sie nicht in Kontakt mit dem DB Personal treten konnten, um Ihre Weiterbeförderung zu arrangieren (z.B. kein Personal am Bahnhof, DB Info Center geschlossen, usw.) und dass die entstandenen Kosten niedriger als diejenigen einer Übernachtung waren. Sie haben Anspruch auf Erstattung des Anteils des Preises der Fahrkarte, die der nicht gefahrenen Strecke entspricht. Allerdings benötigen Sie dafür einen Nachweis des Zug-oder Bahnhofspersonals. Allerdings können Extra-Reisekosten nicht übernommen werden, da eine Weiterreise mit dem Zug möglich war.

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