Wünschen Sie sich etwas

Wir von Robin Zug sind überzeugt, dass Bahnfahren Spaß machen kann. Deshalb wollen wir einen Schritt weiter in Richtung Kundenservice gehen - ein Service, der Ihre Zeit und Nerven schont.

Die volle Transparenz - unsere Gebühren

Robin Zug steht für Fairness: wir behalten eine Pauschal-Servicegebühr nur bei erfolgreicher Reklamation bei.

  1. Die Bahn überweist Ihre Erstattung auf Ihrem Bankkonto in voller Höhe. Mindestens Ihre erste Reklamation ist kostenlos. Danach wird eine Servicegebühr beim Antrag bezahlt.

  2. Wir behalten eine Pauschalgebühr bei:

    69 Cent für einen Fall in Bezug auf eine ausschließlich im Nahverkehr gültige Fahrkarte.
    99 Cent für einen Fall in Bezug auf eine im Fernverkehr gültige Fahrkarte (ICE, IC, BC100) oder eine Einzelfahrkarte mit einem Erstattungsbetrag unter 15 Euro
    1,99 Euro für einen Fall in Bezug auf eine Einzelfahrkarte mit einem Erstattungsbetrag gleich oder größer als 15 Euro

  3. Dafür haben Sie eine Erfolgsgarantie und die Sicherheit, dass Ihre persönlichen Daten an keinem Dritten verkauft werden. Sie sind unser Kunde, nicht unsere Ware.

FAQs

Sollten Sie über die Fragen unten hinaus weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne: schreiben Sie uns gerne hier an.

Wie lange dauert es bis mir erstattet wird?

Laut der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr Artikel 17(2) haben die Fahrgäste Anspruch auf eine Antwort auf Ihre Beschwerde innerhalb eines Monats oder teilt in begründeten Fällen auf eine Mitteilung, wann innerhalb eines Zeitraums von höchstens drei Monaten ab dem Tag, an dem die Beschwerde vorgebracht wurde, mit einer Antwort zu rechnen ist.

Nach unserer Erfahrung ist die Bearbeitungszeit beim Fahrgastrechte Servicecenter sehr variabel, zwischen 8 und 62 Tage mit einer bei 24 Tagen. In seltenen Fällen kann es auf unterschiedlichen Gründen passieren, dass über 7 Monaten benötigt werden. Egal was passiert, wir bleiben am Ball solange wir eine zufriedenstellende Antwort bekommen haben und halten Sie auf dem Laufenden über Ihren persönlichen Bereich.

Warum kann man nicht direkt bei der Bahn online reklamieren?

Momentan kann nur in Papierform per Post oder - nur für Einzelfahrkarten- direkt am Schalter im Reisezentrum reklamiert werden. Hier können Sie das Fahrgastrechte Formular zum selbst ausfüllen finden.

Die Reklamationen werden entweder direkt vor Ort oder vom zentralen Fahrgastrechte Servicecenter bearbeitet.

Wer bei der Deutschen Bahn direkt anfragt, warum es nicht online geht, bekommt häufig die Antwort, dass kein signifikanter Bedarf identifiziert wurde. Mit Robin-Zug wollen wir das Gegenteil beweisen.

In welchem Form erhalte ich meine Entschädigung bzw. meine Erstattung?

Robin Zug bietet Ihnen zwei Alternative an:

  • Ihre Entschädigung bzw. Rückerstattung wird direkt auf Ihr Bankkonto von der Bahn oder der verantwortlichen Zuggesellschaft überwiesen.
  • Sie erhalten per E-Mail von Robin Zug einen Gutschein-Code von der Bahn oder der verantwortlichen Zuggesellschaft, den Sie beim Kauf einer Fahrkarte einlösen können. Dieser Gutschein ist ein Jahr gültig und kann nach der Ausstellung nicht mehr in bar ausgezahlt werden.

Was passiert, wenn die Bahn meine Reklamation ablehnt?

Unser Service hilft Ihnen zu prüfen, ob Sie eine Chance haben, erstattet zu werden. Daher gehen wir davon aus, dass Ihre Reklamation eine sehr hohe Erfolgschance hat. Sollte sie trotzdem abgelehnt werden, werden wir Sie umgehend informieren und den genannten Grund der Ablehnung mitteilen.
Da fallen gar keine Servicegebühr an: das entsprechende Guthaben wird Ihnen umgehend wieder zur Verfügung gestellt, damit es für eine weitere Reklamation genutzt werden kann.
Auf Anfrage, stellen wir Ihnen gerne eine Kopie der Antwort des Fahrgastrechte Servicecenters, damit Sie Ihr Fall bei der Schlichtungsstelle der Öffentlichen Verkehrsmitteln eskalieren können.

Wie geht Robin Zug mit meinen persönlichen Daten um?

Datenschutz ist uns wichtig. Wir halten uns selbstverständlich an die gesetzlichen Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unsere Servers sind in der Europäischen Union basiert (nicht in den Vereinigten Staaten!). Wir handeln auch nicht mir Ihren Daten. Wir wollen Sie als Kunde haben, nicht als Ware.

Brauche ich ein Bankkonto in Deutschland, damit mir erstattet wird?

Nein, Ihre Erstattung wird per SEPA Lastschrift überwiesen. Das heißt, dass Ihr Konto in den folgenden Ländern basiert werden kann:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern

Ich habe einen Brief wegen einer Reklamation von der Bahn bekommen. Was soll ich tun?

In seltenen Fällen werden Sie im Rahmen einer Reklamation direkt angeschrieben. Bitte machen Sie einfach ein Bild dieses Briefs und schicken Sie es uns an info@robin-zug.de

Brauche ich eine Bestätigung der Bahn, damit mir erstattet wird?

In den meisten Fällen ist eine solche Bestätigung nicht nötig: das Fahrgastrechte Servicecenter braucht sie nicht, um Ihren Fall zu beurteilen. Eine solche Bestätigung ist allerdings nötig, wenn sie Ihre Reise unterbrochen haben.

Wie kann ich nachweisen, dass ich tatsächlich mit einem verspäteten Zug mitgefahren bin, wenn ich mit einer Zeitkarte (Jobticket, Jahres-, Monats oder Wochenkarte) pendle?

Das können Sie häufig nicht tun. Dementsprechend wird um einen solchen Nachweis von der Bahn gar nicht gebeten.

Innerhalb welcher Frist kann ich um Erstattung bitten?

Reklamiert muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach dem Ablauf des Gültigkeitszeitraums gemacht werden. Hier können Sie mehr zum Thema Verjährung erfahren.

Wird der Preis der Bahnfahrkarten erhöht werden, wenn viel reklamiert wird?

Bahn zahlt laut eigener Angabe 40 Millionen Euro Entschädigungen und Erstattungen für Fahrgastrechtsfälle pro Jahr. Maximal werden Sie in Höhe von 0,001% dazu beitragen. Dafür erhöht die Bahn in einem anderen Maß seine Preise sowieso jedes Jahr. Ihr Gewissen kann ruhig schlafen!

Mit welchen Fahrkartenarten kann ich das Robin Zug Service nutzen?

Der Robin Zug Service kann im Zusammenhang mit einerZeitkarte (Jobticket, Jahreskarte, Monatskarte, Wochenkarte, Schülertarif), die in Deutschland verkauft wurde oder einer Bahncard 100 genutzt werden. 

Er kann ebens im Zusammenhang mit einer Einzelfahrkarte oder eine Länderfahrkarte (Bayernticket, Quer-durch-das-Land-Ticket, usw…), die in Deutschland verkauft wurde. Bei einer Interrail Fahrkarte gibt es einige Einzelheiten: Mehr darüber können Sie hier erfahren

Kann ich Verspätungen für internationale Strecken mit Robin Zug reklamieren?

Solange es um einen Zug der Deutschen Bahn geht oder eine Fahrkarte, die über die Deutsche Bahn verkauft wurde können wir Ihnen helfen.

Wer bekommt die Erstattung im Fall einer Geschäftsreise, die vom Arbeitgeber bezahlt wurde?

Obwohl die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 eindeutig die „Bahnreisenden“, die persönlich betroffen sind, anspricht, gibt es aktuell kein abschließendes Urteil vom Bundesarbeitsgericht. In manchen Betrieben gibt es eine Vereinbarung oder Klauseln im Arbeitsvertrag, wonach Entschädigungsansprüche vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber abzutreten sind.
Dementsprechend ist es empfehlenswert mit dem Arbeitsgeber vorab zu klären, ob eine solche Vereinbarung besteht, um eine eventuelle Mahnung zu vermeiden.
Quelle: Wirtschaftswoche

Ist Robin Zug ein Inkassodienst oder eine Rechtsdienstleistung?

Nein. Robin-Zug gibt ohne Gewähr eine kostenlose Einschätzung der Erfolgschance Ihrer Reklamation, füllt entsprechend Ihren Angaben das Fahrgastrechte Formular und übermittelt es zum Fahrgastrechte Servicecenter. Sobald eine Antwort empfangen wird, wird Sie ausgewertet und Ihnen weitergegeben. Eine rechtliche Prüfung Ihres Anspruchs oder eine Durchsetzung Ihrer Rechte durch eine rechtliche Prozedur sind ausgeschlossen.
Im Gegenteil zu Fluggastrechtefälle benötigt die Abwicklung von Fahrgastrechtefälle meistens keine rechtliche Unterstützung, da die Bahn sich deutlich fairer als die Fluggesellschaften verhält.

Ich habe meinen Flug wegen einer Zugverspätung verpasst. Wird die Bahn meine Reise erstatten?

Wenn Sie Ihre Zugreise separat vom Flug gebucht haben, haftet die Bahn nur für die Zugverspätung, nicht für ihre Folgen. Deswegen sollten Sie selbst genug Puffer mitrechnen: 2 bis 3 Stunden zwischen sind empfehlenswert, je nach wie kompliziert Ihre Anreise ist.

Wenn Sie mit einem „Rail and Fly“ oder „Zug zum Flug“ Ticket reisen, trägt in der Regel der Reiseveranstalter die Verantwortung für den Verlauf der gesamten Reise. Damit sollte er die Folgekosten der Zugverspätung (Umbuchung des Flugtickets, verpasste Übernachtung am Reiseziel, Übernachtung am Flughafen, usw.) sollten vom Reiseveranstalter erstattet werden.
Es gibt allerdings eine Ausnahme: haben Sie bewusst eine Zugverbindung ausgewählt, die nicht mindestens drei Stunden vor Abflug den Flughafen fahrplanmäßig erreicht, kann der Reiseveranstalter von seiner Verantwortung befreit werden. Hier finden weitere Informationen zur Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt. 

In beiden Fällen haben Sie Anspruch auf Entschädigung wegen der Verspätung. Diese Reklamation können Sie mit Robin-Zug erledigen.

Kann ich alle Verspätungen der Datenbank im Bezug zu meiner Zeitkarte mich erstatten lassen?

Eindeutige Antwort: NEIN

Bei einer Zeitkarte (Jahreskarte, Monatskarte, Wochenkarte, Jobticket, Bahncard 100, usw…) haben Sie nur Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie von einer Verspätung bzw. von einem Zugausfall betroffen wurden, sprich:

  • Sie sind mit einem verspäteten Zug gefahren
  • Sie sind wegen einer Verspätung oder eines Ausfalls mit einem anderen Zug gefahren und mit Verspätung an Ihrem Zielbahnhof angekommen.
  • Sie haben wegen einer Verspätung oder eines Ausfalls Ihre Reise storniert

Eine unglaubwürdige Serie an Reklamationen kann zum Verdacht auf Betrug führen und entspricht eine missbräuchliche Nutzung unserer Dienstleistung.

  • Robin-Zug behält das Recht einen Auftrag im Fall eines schweren Verdachts abzulehnen.
  • Sollte Robin-Zug über einen berechtigten Verdacht informiert werden, werden wird das entsprechende Nutzerkonto gesperrt werden. -
  • Betrug ist laut StGB §263 eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Bitte tun Sie das NICHT.

Ab wann ist eine Verspätung oder ein Ausfall in der Robin Zug Datenbank sichtbar?

In der Regel wird die Datenbank täglich aktualisiert: Sie können eine Reklamation über Robin Zug schon am Folgetag einreichen.

Wünsche oder Fragen?

Schreiben Sie uns! Wir werden uns umgehend mit weiteren Informationen bei Ihnen zurückmelden. Die abgesendeten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

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