Meine Fahrgastrechte

Verspätung, Ausfall, Streik, verpasster Anschluss, Taxi oder Hotelrechnung: was tun um meine Rechte geltend zu machen?

Meine Rechte bei einer Zugverspätung

Wenn Verspätung am Zielbahnhof vor oder während der Reise voraussehbar ist (z.B. vom Beförderer im Zug, am Bahnhof, auf seiner Webseite oder seine Mobilapplikation angekündigt), können Sie…

... Ab 20 Minuten Verspätung mit einem anderen Zug fahren, wenn es um einen Zug der Deutschen Bahn geht. Am besten sollten Sie eine Bestätigung beim Zug- oder Bahnhofpersonal einholen.

Wenn Sie eine für den Fernverkehr (ICE, IC, EC oder ähnlich) gültige Fahrkarte oder Zeitkarte besitzen, können Sie ohne weitere Formalität mit einem anderen Zug fahren.

Wenn Sie eine für den Nahverkehr (RE, RB oder ähnlich) gültige Fahrkarte oder Zeitkarte besitzen, können Sie …

  • Ohne weitere Formalität mit einem anderen Zug des Nahverkehrs fahren.
  • Auch mit einem anderen Zug des Fernverkehrs fahren. Allerdings benötigen Sie eine neue Fahrkarte, die für diese Produktklasse gültig ist. Diese wird Ihnen entweder vom Beförderer ohne Zusatzkosten ausgehändigt, oder muss erst von Ihnen gekauft werden und können Sie im Nachhinein völlig erstatten lassen.

... Ab 60 Minuten Verspätung Ihre Reise gar nicht antreten. Dann wird Ihnen erstattet:

  • Bei einer normalen Fahrkarte 100% seines Preises
  • Bei einer Zeitkarte (Jobticket und andere Abos) gültig für den Fernverkehr (ICE, IC, EC und ähnlich) eine Pauschalerstattung von 5,00 Euro für die Reisende der 2. Klasse, bzw. 7,50 Euro für die Reisende der 1. Klasse.
  • Bei einer Zeitkarte (Jobticket und andere Abos) gültig für den Nahverkehr (RE, RB und ähnlich) eine Pauschalerstattung von 1,50 Euro für die Reisende der 2. Klasse, bzw. 2,25 Euro für die Reisende der 1. Klasse. Allerdings müssen mindestens 3. bzw. 2 Reklamationen gleichzeitig eingereicht werden, damit die 4,00 Euro Mindestgrenze erreicht wird.
  • Bei einer Bahncard 100 eine Pauschalerstattung von 10,00 Euro für die Reisende der 2. Klasse, bzw. 15,00 Euro für die Reisende der 1. Klasse.

Ihre Reise an einem Zwischenbahnhof abbrechen. Dann wird Ihnen den Anteil des Preises der Fahrkarte, der die nicht gefahrene Strecke entspricht, völlig erstattet. Allerdings benötigen Sie dafür einen Nachweis des Zug-oder Bahnhofspersonals.

Ihre Reise an einem Zwischenbahnhof abbrechen und nach Ihrem Startbahnhof kostenlos zurückzufahren. Da werden Ihnen der Anteil des Preises der Fahrkarte, der die nicht gefahrene Strecke entspricht, und die eventuellen Zusatzkosten der Rückreise, falls eine andere Fahrkarte für die Rückreise gekauft werden musste, völlig erstattet. Allerdings benötigen Sie dafür einen Nachweis des Zug-oder Bahnhofspersonals.


Sollten Sie dazu mit Verspätung an Ihrem Zielbahnhof ankommen, haben Sie, unabhängig des Grundes der Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung…

... Mit einer normalen Fahrkarte

  • 25% des Preises Ihrer Fahrkarte, ab 60 Minuten Verspätung.
  • 50% des Preises Ihrer Fahrkarte , ab 120 Minuten Verspätung.
  • Unter 4,00 Euro wird allerdings keine Entschädigung ausgezahlt. Dementsprechend sollte die Fahrkarte mindestens 16,00 Euro bei einer Verspätung über eine Stunde, bzw. 8,00 Euro bei einer Verspätung über zwei Stunden, gekostet haben.

... Mit einer Zeitkarte (Jobticket, Jahres-, Monats- und Wochenkarte) des Nahverkehrs (RE, RB und ähnlich)

  • In Höhe von einem Pauschal von 1,50 Euro für die Reisende der 2. Klasse, bzw. 2,25 Euro für die Reisende der 1. Klasse
  • Bis 25% des Preises der Fahrkarte kann erstattet werden.
  • Allerdings müssen mindestens 3 bzw. 2 Verspätungen gleichzeitig eingereicht werden, damit die 4,00 Euro Mindestgrenze erreicht wird.

... Mit einer Zeitkarte (Jobticket, Jahres-, Monats- und Wochenkarte) des Fernverkehrs (ICE, IC, EC und ähnlich)

  • In Höhe von einem Pauschal von 5.00 Euro für die Reisende der 2. Klasse, bzw. 7,50 Euro für die Reisende der 1. Klasse.
  • Bis 25% des Preises der Zeitkarte kann insgesamt erstattet werden.

... Mit einer Bahncard 100

  • In Höhe von einem Pauschal von 10.00 Euro für die Reisende der 2. Klasse, bzw. 15.00 Euro für die Reisende der 1. Klasse.
  • Bis 25% des Preises der Fahrkarte kann insgesamt erstattet werden.

... Mit einem Interrail Global Pass oder einem für Deutschland gültigen One-Country-Pass

  • Falls Sie mindestens 3 Verspätungen von jeweils mehr als 60 Minuten (in EU-Mitgliedsstaaten) erlebt haben. Die Entschädigungssumme ist vom Preis Ihrer Fahrkarte abhängig. Dazu muss den Entschädigungsantrag innerhalb von 3 Monaten nach dem letzten Gültigkeitstag Ihres Interrail-Passes bei der Eurail Group GIE eingereicht werden.
    Bei einem solchen Fall kann Robin-Zug Ihnen leider nicht weiterhelfen: auf der Webseite der Eurail Group GIE finden Sie ein ein Formular zur Entschädigungsbeantragung finden.
  • Falls andere Kosten (Hotel, Taxi, usw.) entstanden sind, werden sie nicht von Eurail Group GIE sondern separat von der Deutschen Bahn erstattet werden. Für solche Kosten muss eine gesonderte Reklamation eingereicht werden, am besten über Robin-Zug.

Meine Rechte bei einem Zugausfall oder einem verpassten Anschluss

Fällt ein Zug vor oder während Ihrer Reise aus, können Sie …

... Mit einem anderen Zug fahren.

Am besten sollten Sie eine Bestätigung beim Zug- oder Bahnhofpersonal einholen.

  • Wenn Sie eine für den Fernverkehr (ICE, IC, EC oder ähnlich) gültige Fahrkarte oder Zeitkarte besitzen, können Sie ohne weitere Formalität mit einem anderen Zug fahren.
  • Wenn Sie eine für den Nahverkehr (RE, RB oder ähnlich) gültige Fahrkarte oder Zeitkarte besitzen, können Sie …
    • ohne weitere Formalität mit einem anderen Zug des Nahverkehrs fahren.
    • auch mit einem anderen Zug des Fernverkehrs fahren. Allerdings benötigen Sie eine neue Fahrkarte, die für diese Produktklasse gültig ist. Diese wird Ihnen entweder vom Beförderer ohne Zusatzkosten ausgehändigt, oder muss erst von Ihnen gekauft werden und können Sie im Nachhinein völlig erstatten lassen.
  • Wenn Sie wegen dieser Routenänderung am Zielbahnhof mit Verspätung ankommen, haben Sie dazu Anspruch auf eine Entschädigung …
    • Mit einer normalen Fahrkarte
      • 25% des Preises Ihrer Fahrkarte, ab 60 Minuten Verspätung.
      • 50% des Preises Ihrer Fahrkarte , ab 120 Minuten Verspätung.
      • Unter 4,00 Euro wird allerdings keine Entschädigung ausgezahlt. Dementsprechend sollte die Fahrkarte mindestens 16,00 Euro bei einer Verspätung über eine Stunde, bzw. 8,00 Euro bei einer Verspätung über zwei Stunden, gekostet haben.
    • Mit einer Zeitkarte (Jobticket, Jahres-, Monats- und Wochenkarte) des Nahverkehrs (RE, RB und ähnlich)
      • In Höhe von einer Pauschale von 1,50 Euro für die Reisende der 2. Klasse, bzw. 2,50 Euro für die Reisende der 1. Klasse.
      • Bis 25% des Preises der Fahrkarte kann erstattet werden.
      • Allerdings müssen mindestens 3 bzw. 2 Verspätungen gleichzeitig eingereicht werden, damit die 4.00 Euro Mindestgrenze erreicht wird.
    • Mit einer Zeitkarte (Jobticket, Jahres-, Monats- und Wochenkarte) des Fernverkehrs (ICE, IC, EC und ähnlich)
      • In Höhe von einer Pauschale von 5,00 Euro für die Reisende der 2. Klasse, bzw. 7,50 Euro für die Reisende der 1. Klasse.
      • Bis 25% des Preises der Fahrkarte kann erstattet werden.
    • Mit einer Bahncard 100
      • In Höhe von einer Pauschale von 10,00 Euro für die Reisende der 2. Klasse, bzw. 15,00 Euro für die Reisende der 1. Klasse.
      • Bis 25% des Preises der Fahrkarte kann insgesamt erstattet werden.

... Ihre Reise an einem Zwischenbahnhof abbrechen.

Dann wird Ihnen den Anteil des Preises der Fahrkarte, der die nicht gefahrene Strecke entspricht, völlig erstattet. Allerdings benötigen Sie dafür einen Nachweis des Zug-oder Bahnhofspersonals.

... Ihre Reise an einem Zwischenbahnhof abbrechen und zu Ihrem Startbahnhof kostenlos zurückfahren.

Dann werden Ihnen der Anteil des Preises der Fahrkarte, der die nicht gefahrene Strecke entspricht, und die eventuellen Zusatzkosten der Rückreise, falls eine andere Fahrkarte für die Rückreise gekauft werden musste, völlig erstattet. Allerdings benötigen Sie dafür einen Nachweis des Zug-oder Bahnhofspersonals.

Meine Rechte bei einem Streik

Seit dem seit dem Urteil des europäischen Gerichtshofs C‑509/11 am 26. September 2013, muss der Beförderer bei Streiks die Fahrgäste erstatten bzw. entschädigen.

Dementsprechend können Sie auch in solchen Fällen Ihre Rechte geltend machen, falls Sie von einer Zugverspätung oder einem Zugausfall betroffen wurden.

Jetzt Anspruch prüfen

Im Übrigen gilt ebenso für alle anderen höheren Gewalt Ursachen wie z.B.:

  • Unwetter oder witterungsbedingte Störungen
  • Vandalismus
  • Hochwasser
  • Tiere oder Personen im Gleis
  • Demonstrationen 
  • Schnee und Eis
  • Erdrutsche
  • Schaden an einem Tunnel oder an einer Brücke
  • Entschärfung einer Fliegerbombe
  • Personenunfälle
  • Polizei oder Feuerwehreinsätze
  • Terroranschläge
  • Sanitäre Evakuierung eines Fahrgastes
  • Indianerüberfalle, usw...

Meine Rechte bei einer Taxirechnung

Eine Taxirechnung kann in den folgenden Fällen vom Beförderer erstattet werden, wenn …

  • Ihre planmäßige Ankunft am Ihrem Zielbahnhof zwischen 0 und 5 Uhr war UND Sie mit über 60 Minuten Verspätung angekommen sind.
  • Oder Sie wegen eine Zugverspätung oder -ausfall Ihre Reise nicht mehr vor 24:00 fortsetzen können und die entstandenen Kosten niedriger als eine Übernachtung sind.
  • Oder Sie wegen des Ausfalls des letzten planmäßigen Zuges des Tages nicht mehr Ihren Zielbahnhof vor 24:00 Uhr ohne die Nutzung eines Alternativtransportmittels erreichen könnten.

Notwendig ist in solchen Fällen mit dem Zug- oder Bahnhofpersonal sich erst in Kontakt zu setzen, damit Sie die entsprechenden Kosten nicht vorzahlen sollten. Sollte es nicht möglich sein, kann Ihnen nur bis 80€ erstattet werden. Diese Obergrenze gilt allerdings nicht, wenn der Zug auf der Strecke blockiert ist.

Meine Rechte bei einer Hotelrechnung

Eine Hotelrechnung kann vom Beförderer erstattet werden, wenn …

  • Sie wegen eine Zugverspätung oder –Ausfall Ihre Reise nicht mehr vor 24:00 fortsetzen können und die entstandenen Kosten niedriger als eine Weiterreise mit einem anderen Verkehrsmittel sind.
  • Oder eine Fortsetzung am selben Tag für Sie nicht zumutbar ist (z.B. Alter, Schwangerschaft, Kleinkinder, Behinderung, usw…)

Notwendig ist in solchen Fällen mit dem Zug- oder Bahnhofpersonal sich in Kontakt zu setzen, damit Sie die entsprechenden Kosten nicht vorzahlen sollten. Sollte es nicht möglich sein, werden Ihnen die entstandenen Kosten, unter der Bedingung, dass sie für angemessen gehalten werden, völlig erstattet werden.

Meine Rechte bei zusätzlichen Reisekosten

Wegen der Verspätung oder des Ausfalls eines Zuges sind zusätzliche Kosten entstanden wie zum Beispiel eine Zugfahrkarte eines anderen inländischen oder ausländischen Beförderers, eine Busfahrkarte, usw. Diese Kosten können Ihnen vollständig erstattet werden, wenn Sie …

  • Wegen eine Zugverspätung oder –Ausfall Ihre Reise nicht mehr vor 24:00 fortsetzen können und die entstandenen Kosten niedriger als eine Übernachtung sind.
  • Oder wegen des Ausfalls des letzten planmäßigen Zuges des Tages oder der Sperrung der Strecke nicht mehr Ihren Zielbahnhof vor 24:00 Uhr ohne die Nutzung eines Alternativtransportmittels erreichen könnten.

Notwendig ist in solchen Fällen mit dem Zug- oder Bahnhofpersonal sich erst in Kontakt zu setzen, damit Sie die entsprechenden Kosten nicht vorzahlen sollten. Sollte es nicht möglich sein, kann Ihnen nur bis 80€ erstattet werden (Diese Obergrenze gilt allerdings nicht, wenn der Zug auf der Strecke blockiert ist).

Meine Rechte zum Thema Verjährung

Forderungen wegen der Verspätung oder des Ausfalls eines Zuges sind nach einem Jahr ab dem Tag des Ablaufs der Geltungsdauer der Fahrkarte (inkl. Zeitkarte) verjährt. Die 3-jährige regelmäßige Verjährung nach §195 BGB trifft in diesem Fall nicht zu, im Gegensatz zu dem, was man auf manchen veralteten Seiten lesen kann. Zum Beispiel heißt es:

  • Sie sind mit einem verspäteten Zug am 25. Juli 2017 mit einer einzelfahrkarte gefahren. Sie dürfen Ihre Fahrgastrechte spätestens bis zum 25. Juli 2018 geltend machen.
  • Ihre Jahreskarte fängt am 1. April 2016 und endet am 31. März 2017. Sie dürfen Verspätungen, die während dieses Zeitraums stattgefunden haben, bis zum 31. März 2018 geltend machen.

Dementsprechend ist es ratsam so früh wie möglich zu reklamieren, damit keine Forderung verloren geht.

Unsere Website nutzt so genannte Cookies, um Ihnen einen persönlichen Zugang bereitzustellen und die Funktionalität der Website zu verbessern. Wenn Sie unseren Service nutzen, stimmen Sie auch unserer Cookie-Benutzung zu. Klicken Sie hier für weitere Informationen.